Individuelle Zusatzleistungen können im Rahmen der Anlage 2 des Rahmenvertrages angeboten und im Rahmen der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII vereinbart werden.
Im Bedarfsfall Verselbstständigung im Nachgang zur stationären Jugendhilfe im
Haus Alpenblick.
April 2012
Einrichtungsleiterin | Frau I. Holzhauer |
Pädagogischer Leiter: | Herr E. Nieke |
Träger: | Kinderheim Alpenblick GmbH |
Geschäftsführerin: | Frau I. Holzhauer |
Platzzahl: | 36 in alters- und geschlechtsgemischten Gruppen. Anzahl der Gruppen: 4 |
Konfession: | überkonfessionell |
Leistungsangebote: | Kinder ab 3 Jahre und schulpflichtige Jugendliche mit Störungen in Entwicklung und Verhalten |
Betreuungsalter | ab 3 Jahre bis zum Ende der Berufsausbildung |
Betreuung während der Ferienzeiten: | durchgehend; einschl. Organisation von Freizeiten |
Vorschulangebot: | Kooperation mit örtlichem Kindergarten |
Schulangebote: | öffentliche Grund- und Hauptschule am Ort, Förderschule, Realschule, Gymnasium, berufliche Schulen im Landkreis ( Schulbuslinie ), Schule für Erziehungshilfe im Nachbarort ( eigene Schülerbeförderung ) |
Berufsbildende Angebote: | Lehrberufe in Handel, Handwerk und Industrie, Klein- und Mittelbetrieben u. Dienstleistungsgewerbe im Umfeld des Heimes |
Gruppenerg. Fachdienst: | Diplom- Heilpädagogin (FH), Diplom- Pädagoge |
Fachkräfte: | 17 sozialpädagogische Fachkräfte im Gruppendienst |
Örtliches Jugendamt: | Jugendamt Waldshut |
Landschaftliche Lage: | Am Rande des südlichen Schwarzwaldes (Hotzenwald) Nähe der Schweizer Grenze, Ortsteil Rotzingen der Gemeinde Görwihl, 800 m ü. NN, weitläufige verkehrsarme Bewegungsmöglichkeiten in Wald und Flur |
Verkehrsverbindungen: | Zugverbindung nach Waldshut oder Bad Säckingen mit Anschlußbus nach Görwihl. Mit dem Auto über BAB Freiburg- Lörrach, Bad Säckingen- Görwihl oder BAB Stuttgart- Singen, Abfahrt Blumberg- Waldshut/ Görwihl |
Die pädagogische Arbeit im Kinderheim folgt einer Konzeption, die sich in ihren Zielen am christlichen Menschenbild unserer Verfassung orientiert und an dem Recht junger Menschen auf „ Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (KJHG §1 Abs. 1). Die Beziehungen zwischen den Kindern, ihren Erzieherinnen und Erziehern sowie den anderen an der Erziehung und Bildung eines Kindes beteiligten Personen und Institutionen werden durch uns auf der Grundlage der Theorie vom pädagogischen Verhältnis gestaltet.
Zu den Elementen unserer pädagogischen Arbeit gehören: die Erziehung im gemeinsamen Lebensbereich, eine auf die Erfordernisse des Einzelfalls abgestimmte schulische Förderung und Berufsorientierung, vielseitige Angebote, die zur Entwicklung von Selbstvertrauen, Eigenständigkeit und Kreativität beitragen, eine konstruktive Gestaltung der Beziehungen zu den Angehörigen unserer Kinder, eine enge Zusammenarbeit mit dem sozialen Dienst, eine enge Kooperation mit den Schulen, die Integration unseres Wirkens in das Gemeindeleben.
Die Kinder werden von engagierten und gut ausgebildeten pädagogischen Fachkräften betreut, deren relativ lange Tätigkeitsdauer einmal tragfähige und entwicklungsfördernde pädagogische Beziehungen und zum anderen eine kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Arbeit sichern.